Zur Zeit finden im Kirchenbezirk Neubrandenburg Präsenzgottesdienste statt.
Stand: 04.12.2021

Ein liebgemeinter Hinweis der Redaktion

Eine Gemeinde kann wohl mit allen Entscheidungen leben, da sie in Liebe und Fürsorge von den Verantwortlichen getroffen werden. Wenn dazu auch jeder seine Fürsorgeverantwortung gegenüber seinen Mitgeschwistern erkennt und leben kann, sind wir fürsorglich miteinander verbunden.

 

Mit Schreiben vom 22.11.2021 hat unser Bezirksapostel Hinweise für seinen Verantwortungsbereich Nord- und Ostdeutschland gegeben, die hier in Auszügen euch zur Kenntnis kommen sollen:

 

Durchführung von Gottesdiensten

In den Gemeinden in Mecklenburg / Vorpommern dürfen die Gottesdienste nur unter Berücksichtigung der 3G-Regel stattfinden, d.h. am Gottesdienst darf nur teilnehmen, wer nachweisen kann, dass er geimpft, genesen oder getestet ist (ein aktueller Test muss vorgelegt werden). Diese muss verschriftlich werden. Es reicht eine Anwesenheitsliste mit dem Hinweis auf Prüfung des Impf-/Testnachweises durch „Kreuzvermerk“. Die Liste ist 6 Monate aufzubewahren. 

 

Begrenzung der Gottesdienstteilnehmer

Um die Einhaltung des Mindestabstands gemäß der behördlichen Vorgabe zu ermöglichen, ist die maximale Teilnehmeranzahl durch die Gemeindeleitung festzulegen. Bei der Platzbelegung kann auf die Einhaltung des Mindestabstands bei den Gottesdienstteilnehmern, die in häuslicher Gemeinschaft (Meldeadresse) miteinander leben oder Lebenspartner sind, verzichtet werden.

Freizuhaltende Sitzplätze sind kenntlich zu machen. Das Ausräumen von Bänken und Stühlen soll unterbleiben.

 

Ordnungsdienst

Der Ordnungsdienst nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

Gründliches Durchlüften des Gottesdienstsaals vor dem Gottesdienst, wenn möglich einseitig geöffnete Fenster oder -klappen ohne Durchzug während des Gottesdienstes sowie Stoßlüften, bei ev. Wechsel des Dienstleiters.

Hinweise vor dem Gottesdienst, dass Gottesdienstbesucher ihre Mäntel anbehalten können und sich in der Herbst- und Winterzeit ev. wärmer anziehen sollten.

Die Garderobe sollte bis auf Weiteres nicht genutzt werden.

Bereitstellen ausreichender Papierhandtücher und Mittel zur Handhygiene an allen Handwaschbecken.

Begrüßung unter Einhaltung der Abstandsregel ohne Handschlag.

Namentliche Erfassung der Gottesdienstteilnehmer

Hinweis an die Gottesdienstteilnehmer auf Handhygiene am Kircheneingang.

Gewährleistung der Einhaltung der Abstandsregel.

Gewährleistung der Einhaltung des Sitzplans.

Gewährleistung der Einhaltung ergänzender behördlicher Vorgaben (Tragen von Mund- und Nasenschutz).

Gewährleistung der Räumung der Kirche nach Gottesdienstende unter Beachtung der Abstandsregel sowie Durchlüftung des Kirchengebäudes.

Geschwister sind bei Symptomen (Erkältung, Husten usw.) auf Livestream-Gottesdienste - von Zuhause aus - hinzuweisen.

 

Mund- und Nasenschutz 

Unsere Kirchen dürfen zurzeit nur mit medizinischem Mund- und Nasenschutz betreten werden.

 

Feier des Heiligen Abendmahls

Den Gottesdienstteilnehmern ist freigestellt, am Empfang des Heiligen Abendmahls teilzunehmen. Die Entscheidung der Gemeindemitglieder ist zu respektieren. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Austeilung des Heiligen Abendmahls ist unbedingt erforderlich. 

 

Verabschiedung

Auf eine Verabschiedung mit Handschlag ist zu verzichten. Die Abstandsregel ist einzuhalten.

 

Seitens der Redaktion wird auf die örtlichen Vorgaben der Gemeindeleitung und die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 23. November 2021 GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. B 2126 - 13 – 56 bzw.
Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021(GVBl.II/21, [Nr. 93]) verwiesen.

Die Landesverordnungen können bei Bedarf von der Redaktion abgefordert werden.

Autor: HT, redigiert MG

Die Sonntags- und Mittwochsgottesdienste werden weiterhin zentral über den bekannten YouTube-Kanal angeboten.

Eine Telefonübertragung aus wechselnden Gemeinden unseres Bezirkes findet für alle Sonntagsgottesdienste statt. Die Einwahl erfolgt über den bekannten bezirklichen Konferenzraum. Die Mittwochsgottesdienste werden überbezirklich über die bekannte zentrale Einwahlnummer angeboten.

Schreiben vom 22.11.2021 Bezirksapostel

Weitere Informationen: https://www.nak-nordost.de/corona-themenseite